1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 58) und Entschädigungsverordnung vom 24. Januar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 7) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19. Februar 2004 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern erlassen:
§ 1
§ 10 erhält folgende Fassung:
§ 10
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50,-- Euro. Außerdem erhält die Gleichstellungsbeauftragte für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld in Höhe von 17,-- Euro.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Flintbek, 27. Februar 2004
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
gez.
H.-D. Lorenzen
