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1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung

1. Satzung zur Änderung der

S a t z u n g

über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung

 der Gemeinde Flintbek 

(Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.F. der Bekanntmachung vom 01.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 321) und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9 des Kommunalab-gabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. der Bekanntmachung vom22.07.1996 (GVOBl. Schl.-H. S 565) und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasser-abgabengesetzes i.d.F. vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, berichtigt GVOBl. 1991,

S. 257) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2002 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

  

Artikel 1 

§ 15 erhält folgende Fassung: 

§ 15

Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt

a)  bei der Schmutzwasserbeseitigung  2,05 Euro/je m³ Schmutzwasser,

b)  bei der Niederschlagswasserbeseitigung  18,13 Euro/je 50 m² überbauter oder befestigter Grundstücksfläche.

 

Artikel 2

§ 23

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung des 01.01.2003 in Kraft.

 

Flintbek, den 13. November 2002

                                                                                       

(Lorenzen)

Bürgermeister