Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der jeweils derzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2006 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen (Straßenausbaubeitragssatzung) beschlossen:
Artikel 1
§ 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, den Ausbau und Umbau sowie
die Erneuerung
a) von vorhandenen Ortsstraßen im Sinne des § 242 BauGB,
b) von nach den §§ 127 ff. BauGB erstmalig hergestellten und
c) von nicht zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen als öffentliche Einrichtung
erhebt die Gemeinde Beiträge von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder an deren Stelle von den zur Nutzung an diesen Grundstücken dinglich Berechtigten, denen die Herstellung, der Ausbau und Umbau sowie die Erneuerung Vorteile bringt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Flintbek, den 15.12.2006
Der Bürgermeister
(Lorenzen)