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1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Flintbek

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-Holst.2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 13 (Ges. v. 26.03.2009, GVOBl. Schl.-Holst. S. 93) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-Holst. S.27), wird gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2010 folgende 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Flintbek erlassen:


Artikel 1

§ 4  erhält folgende Fassung:

§ 4 Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren werden in der Anlage zu dieser Satzung geregelt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.


Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft.

Flintbek, den 17.12.2010

                                  
Lorenzen
Bürgermeister

Anlage zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Flintbek vom 17.12.2010 (Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2010)

Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:

(1) Nicht ermäßigte Eintrittskarten

a) Tageskarte – für Erwachsene                                     2,00 Euro

b) Saisonkarte – für Erwachsene                                  50,00 Euro

c) Tageskarte – für Kinder u. Jugendliche vom

     4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                       1,00 Euro

d) Saisonkarte -  für Kinder u. Jugendliche vom

      4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                    20,00 Euro

e) Saisonkarte -  für jedes weitere

    Geschwisterkind                                                    10,00 Euro

 

(2)  Ermäßigte Saisonkarten – nur erhältlich im Rathaus:

a) Familiensaisonkarte                                               75,00 Euro

Die Familiensaisonkarte (Eltern mit ihren minderjährigen Kinder, auch Stief-, Pflege- und Adoptivkindern, die im gemeinsamen Haushalt leben) wird ausgestellt auf den Namen des Haushaltsvorstandes, jedes weitere Familienmitglied erhält eine Familienanschlusskarte.

b) Familiensaisonkarte  -  für Familien

    nach Absatz 4                                                      30,00 Euro 

c) Gebühr für Ausstellung einer verloren

    gegangenen Saisonkarte                                         5,00 Euro

(4) Schwerbehinderte Erwachsene ab einem Grad der Behinderung von 50%, Erwerbslose, Empfänger von Leistungen aus dem Grundsicherungsgesetz sowie Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt aus Sozialhilfemitteln erhalten, erhalten Saisonkarten zu einer Gebühr von 15,00 €.

Familien dieses Personenkreises zahlen für die Familiensaisonkarte eine Benutzungsgebühr nach Absatz 2  b).

Diese Ermäßigungen werden nur bei Vorlage amtlicher Nachweise und nur für Saisonkarten gewährt.

(5) Schulklassen aus Schulen der Gemeinde Flintbek unter Aufsicht einer Lehrkraft haben während der Schulzeit im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts freien Eintritt.

(6) Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, in besonderen Einzel-/Härtefällen die Gebühren zu ermäßigen oder zu erlassen.

Lorenzen
Bürgermeister