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3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung

3. Satzung zur Änderung der

S a t z u n g

über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung

der Gemeinde Flintbek

(Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. der Änderung vom 30. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S 614), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19. Februar 2004 folgende 3. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

§ 19 (Veranlagung und Fälligkeit) Absatz 1 und 5 erhalten folgende Fassung:

Schmutzwasserbeseitigungsgebühr

(1)   Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Gebühr sind viertel-jährlich Abschlagszahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt.

Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr

(5)   Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr wird am Jahresanfang durch Bescheid festgesetzt. Sie ist in vierteljährlichen Zahlungen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu leisten. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 3. Änderungssatzung tritt rückwirkend mit Wirkung des 01.01.2004 in Kraft.

Flintbek, den 23.02.2004

(Lorenzen)

Bürgermeister