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5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung

5. Satzung zur Änderung der

S a t z u n g

über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung

der Gemeinde Flintbek

(Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein i.d.F. der Änderung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 18.08.2005 folgende 5. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

Im II. Abschnitt wird folgender neuer § 11 eingefügt:

§ 11

Ablösung

Vor Entstehung der Beitragspflicht kann der Beitragsanspruch im Ganzen durch Vertrag

zwischen dem Beitragspflichtigen und der Gemeinde in Höhe des voraussichtlich entstehenden Anspruches abgelöst werden. Für die Berechnung des Ablösebetrages gelten die Bestimmungen dieser Satzung.

Artikel 2

Die nachfolgenden §§ ändern sich dadurch wie folgt:

Der bisherige

§ 11 (III. Abschnitt)  wird § 12

§ 12 wird § 13

§ 13 wird § 14

§ 14 wird § 15

§ 15 wird § 16

§ 16 wird § 17

§ 17 wird § 18

§ 18 wird § 19

§ 19 wird § 20

§ 20 wird § 21

§ 21 wird § 22

§ 22 wird § 23

§ 23 wird § 24.

 

Artikel 3

                                                                       § 24

Inkrafttreten

Die 5. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Flintbek, den 29. August 2005

(Lorenzen)

Bürgermeister