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An-/ Ab- und Ummeldungen

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweis (ggf. Reisepass und Kinderausweis)

 

Bei der Ummeldung bitte ebenfalls den Personalausweis vorlegen.

 

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist keine Abmeldung mehr erforderlich. Es erfolgt nur die Anmeldung an dem neuen Wohnort, wo dann automatisch die Abmeldung veranlasst wird.


Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich,wenn der Wegzug ins Ausland erfolgt oder bei mehreren Wohnsitzen, ein Wohnsitz aufgegeben wird, ohne gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anzumelden.

 

Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Sie sich innerhalb der vorgegebenen Frist von 2 Wochen nach Einzug bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an- oder ummelden.