1. Änderung der Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Flintbek
Artikel 1
§ 2 (Öffnungszeiten und Zutritt)
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 14.00 – 20.00 Uhr (längstens),
Sa., So., feiertags oder in den Ferien 09.00 – 20.00 Uhr (längstens).
Folgender Absatz 6 wird neu eingefügt:
(6) Außerhalb der Öffnungszeiten steht das Freibad ohne Gewährung eines Rechtsanspruches in der Zeit von 07.30 – 9.00 Uhr Frühbadern zur Verfügung. Da aus technischen Gründen innerhalb dieser Zeit keine Freibadaufsicht zur Verfügung gestellt werden kann, erfolgt die Benutzung des Freibades durch die Frühbader auf eigene Gefahr. Ein entsprechender Aushang im Freibad weist auf diese Möglichkeit gesondert hin. Voraussetzung für die Nutzung des Freibades für Frühbader ist das Innehaben einer gültigen Saisonkarte. Alle weiteren Regelungen dieser Badeordnung gelten auch für die Frühbader. Die Gemeinde ist befugt, jederzeit ohne besondere Angabe von Gründen diese Regelung zu ändern oder zu streichen.
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die 1. Änderung der Badeordnung tritt mit dem Tage nach Bekanntmachung in Kraft.
Flintbek, den 12.06.2007
Horst-Dieter Lorenzen
Bürgermeister

