Link zum Wappen der Gemeinde Flintbek

1. Änderung der Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Flintbek

Artikel 1

§ 2 (Öffnungszeiten und Zutritt)

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Öffnungszeiten:

 

Mo. – Fr.:                                                                  14.00 – 20.00 Uhr (längstens),

Sa., So., feiertags oder in den Ferien               09.00 – 20.00 Uhr (längstens).

 

Folgender Absatz 6 wird neu eingefügt:

(6) Außerhalb der Öffnungszeiten steht das Freibad ohne Gewährung eines Rechtsanspruches in der Zeit von 07.30 – 9.00 Uhr Frühbadern zur Verfügung. Da aus technischen Gründen innerhalb dieser Zeit keine Freibadaufsicht zur Verfügung gestellt werden kann, erfolgt die Benutzung des Freibades durch die Frühbader auf  eigene Gefahr. Ein entsprechender Aushang im Freibad weist auf diese Möglichkeit  gesondert hin. Voraussetzung für die Nutzung des Freibades für Frühbader ist das Innehaben einer gültigen Saisonkarte. Alle weiteren Regelungen dieser Badeordnung gelten auch für die Frühbader. Die Gemeinde ist befugt, jederzeit ohne besondere Angabe von Gründen diese Regelung zu ändern oder zu streichen.

 

Artikel 2 (Inkrafttreten)

Die 1. Änderung der Badeordnung tritt mit dem Tage nach Bekanntmachung in Kraft.

Flintbek, den 12.06.2007

Horst-Dieter Lorenzen
Bürgermeister