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Beglaubigungen

Eine Beglaubigung kostet 2,50 EUR/pro Dokument.

Es sind jeweils das Original und die Kopie vorzulegen (Kopie im Hause 0,50 EUR).

Es dürfen nur Dokumente beglaubigt werden, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Abstammungsurkunden dürfen nur beim Geburtsstandesamt beglaubigt werden.

Beglaubigungen zu Rentenzwecken sind gebührenfrei und werden von Herrn Heufer im Zimmer 7 vorgenommen.