Link zum Wappen der Gemeinde Flintbek

Führerscheine

Die Führerscheinanträge können bei der Gemeinde Flintbek gestellt werden, die dann die Anträge umgehend zur Sachbearbeitung an die Führerscheinstelle des Kreises Rendsburg-Eckernförde weiterleitet. Die Bearbeitungsdauer beim Kreis dauert in der Regel 4 - 6 Wochen.
Es wird dringend angeraten, den neuen Führerschein rechtzeitig vor einem beabsichtigten Auslandsaufenthalt zu beantragen, wenn dieser dort benötigt werden sollte.

Umstellung der Fahrerlaubnis auf den neuen EU-Kartenführerschein:
Grundsätzlich ist die Umstellung der Fahrerlaubnis freiwillig, so dass die alten Rechte in der Regel bei der Umstellung erhalten bleiben. Einschränkungen ergeben sich bei der Umstellung nur bei den bisherigen Klassen Zwei und Drei ab dem 50. Lebensjahr.

Hinweise für Inhaber der Klasse Zwei:
Antragsteller, die vor dem 31.12.1949 geboren wurden, dürfen mit dem neuen Führerschein keine Fahrzeuge der alten Klasse Zwei mehr fahren.
Für Antragsteller, die nach dem 01.01.1950 geboren wurden, wird die alte Führerscheinklasse Zwei befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen.
Eine Verlängerung der alten Klasse Zwei ist abhängig von einer ärztlichen- und augenärztlichen Untersuchung und wird befristet auf 5 Jahre erteilt.

Hinweise für Inhaber der Klasse Drei:
Antragsteller, die bisher die alte Klasse Drei innehatten, dürfen nach Umstellung der Fahrerlaubnis grundsätzlich Kraftfahrzeuge bis 7,5 t (zG) und Züge bis 12 t (zG) fahren.
Soll bei der Umstellung der volle Umfang (Erweiterung) der Klasse Drei (Züge über 12 t bis max. 18,5 t) erhalten bleiben, muss dies bei Antragstellung angegeben werden.
Die Erweiterung der Klasse Drei wird ebenfalls bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet eingetragen. Zur Verlängerung werden anschließend alle 5 Jahre die ärztlichen Kontrolluntersuchungen notwendig.

Für Personen, die das 50. Lebensjahr nach dem 31.12.1999 vollenden gilt, dass keine Fahrzeugkombinationen über 12 t mehr gefahren werden dürfen.
In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen können außerdem die Erteilung der Klasse "T" beantragen.

Für den einfachen Umtausch vom alten Führerschein zum neuen EU-Kartenführerschein wird folgendes benötigt:

Zur Erweiterung der bisherigen Fahrerlaubnis nach/bei Ablauf der Altersgrenze benötigt man weiterhin:

Jeder Führerscheininhaber der Klassen Zwei und Drei der das 50. Lebensjahr vollendet hat, oder in kürze vollenden wird, sollte sich die Frage stellen, ob er einen neuen EU-Führerschein beantragten möchte.
Weitere Fragen beantwortet auch gerne die Führerscheinstelle in Rendsburg, welche über die Rufnummer der dortigen Telefonzentrale: 04331/ 2020 zu erreichen ist.