1. Satzung zur Änderung der Neufassung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 02.07.2009 folgende 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Flintbek erlassen:
Artikel I
§ 4 der Gebührensatzung erhält folgende neue Fassung:
§ 4
Höhe der Gebühr für die pädagogische Betreuung
(1) Die monatliche Gebühr für die pädagogische Betreuung beträgt für Kinder nach und vor Vollendung des 3. Lebensjahres
a) für die Vormittagsgruppe 144,00 EURO
von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
b) die monatliche Zusatzbetreuung für die Inanspruchnahme weiterer Betreuungszeiten (Zusatzbetreuung)
von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr 24,00 EURO
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 24,00 EURO
von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr 24,00 EURO
von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr 24,00 EURO
Die Inanspruchnahme der Zusatzbetreuung verpflichtet zur Teilnahme am Mittagessen.
c) für die Nachmittagsgruppe 96,00 EURO
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
(2) Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt gilt § 25 Absatz 4 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG-SH). Abweichend von Satz 1 werden für Betreuungszeiten von bis zu 6 Stunden täglich (7.00 Uhr bis 13.00 Uhr) keine Gebühren erhoben.
(3) Ein Anspruch auf den sofortigen Wechsel von der Krippengruppe in die Kindergartengruppe besteht nicht. Sofern es die Belegung der Kindergartengruppen durch Kindergartenkinder zulässt, kann, nach Vollendung des 3. Lebensjahres, ein sofortiger Wechsel von der Krippengruppe in die Kindergartengruppe erfolgen, spätestens jedoch zum folgenden Kindergartenjahr hat der Wechsel zu erfolgen.
(4) Die Eltern legen sich grundsätzlich halbjährlich (01.08. und 01.02.) im Voraus auf Betreuungszeiträume für ihre Kinder fest. Diese müssen nicht täglich gleich sein (z.B. kann ein Kind montags bis 13.00 Uhr, dienstags bis 17.00 Uhr etc. in der Kindertagesstätte betreut werden).
Artikel II
Diese 1. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. August 2009 in Kraft.
Flintbek, den 09.07.2009
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
H.-D. Lorenzen