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Gemeindevertretung |
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Aufgabengebiet: Die Gemeindevertretung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf den Bürgermeister, den Hauptausschuss oder anderer Ausschüsse übertragen hat. Geschäftsordnung der Flintbeker Gemeindevertretung
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