2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung vom
Artikel 1
§ 5 (Ständige Ausschüsse)
§ 5 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung wählt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für jeden Ausschuss gemäß Abs. 1 auf Vorschlag der Fraktionen bis zu vier stellvertretende Ausschussmitglieder je Fraktion.
Artikel 2
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Flintbek,
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
Horst-Dieter Lorenzen
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