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Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises / Kinderreisepasses

Informationen zum Kinderausweis/Kinderreisepass

Der grüne Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Kinderausweise bleibt aber weiterhin bestehen. Stattdessen muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist aber nur gleichzusetzen mit dem Kinderausweis, d. h. für Reisen, wo ein Reisepass vorgeschrieben ist, muss dann zusätzlich ein Reisepass beantragt werden.

Für welche Länder Sie einen Reisepass benötigen, finden Sie immer aktuell auf der Seite www.auswaertiges-amt.de.

Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen wir eine Geburts- oder Abstammungsurkunde und die Zustimmung beider Elternteile sowie die dazugehörenden Personalausweise oder Kopien, soweit das gemeinsame Sorgerecht besteht. Wenn ein alleiniges Sorgerecht vorliegt, so legen Sie bitte das Scheidungsurteil und/oder die Erklärung über das alleinige Sorgerecht vor.

Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Der Kinderreisepass ist bis zu 6 Jahre, maximal allerdings bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit eine Verlängerung des Kinderreisepasses vorzunehmen. Die dazu benötigten Unterlagen sind die Gleichen, wie bei einer Erstbeantragung. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Aktualisierung, wenn zum Beispiel ein aktuelleres Passbild eingefügt werden soll.

Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden!


Steckbrief Kinderreisepass

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis der Sorgeberechtigten. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Elternteil.

Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (Foto-Mustertafel sowie Passbildschablone)

Gültigkeit des Dokuments
6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Hinweise
Der frühere Kinderausweis wird seit dem
01.01.2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestllt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.

Zur visumfreien Einreise in die USA werden Kinderreisepässe nur dann anerkannt, wenn sie ein Lichtbild enthalten und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seit dem nicht verlängert - z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Lichtbildes - verändert wurde.

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website "Reise- und Sicherheitshinweise A-Z" des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Inneren

Gebühren:

Kinderreisepass

13,00 €

Verlängerung

  6,00 €

Vordruck Zustimmungserklärung

Vordruck Sorgerecht


gedruckt am  05.02.2012