Antrag auf Ausstellung eines Kinderausweises / Kinderreisepasses
Informationen zum Kinderausweis/Kinderreisepass
Der grüne Kinderausweis wird seit dem
Für welche Länder Sie einen Reisepass benötigen, finden Sie immer aktuell auf der Seite www.auswaertiges-amt.de.
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses benötigen wir eine Geburts- oder Abstammungsurkunde und die Zustimmung beider Elternteile sowie die dazugehörenden Personalausweise oder Kopien, soweit das gemeinsame Sorgerecht besteht. Wenn ein alleiniges Sorgerecht vorliegt, so legen Sie bitte das Scheidungsurteil und/oder die Erklärung über das alleinige Sorgerecht vor.
Weiterhin müssen bei der Antragstellung Kinder ab dem 10. Lebensjahr mit anwesend sein, da diese eine Unterschrift leisten müssen.
Der Kinderreisepass ist bis zu 6 Jahre, maximal allerdings bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht die Möglichkeit eine Verlängerung des Kinderreisepasses vorzunehmen. Die dazu benötigten Unterlagen sind die Gleichen, wie bei einer Erstbeantragung. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Aktualisierung, wenn zum Beispiel ein aktuelleres Passbild eingefügt werden soll.
Steckbrief Kinderreisepass
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis der Sorgeberechtigten. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Elternteil.
Anforderungen an das Lichtbild
Frontalaufnahme nach internationalen Standards (Foto-Mustertafel sowie Passbildschablone)
Gültigkeit des Dokuments
6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Hinweis
Der frühere Kinderausweis wird seit dem
Gebühren: | Kinderreisepass | 13,00 € |
Verlängerung | 6,00 € |

