Die elektronische Lohnsteuerkarte
Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte?
Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können.
Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Information. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen [Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale – ELStAM] in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig.
Wie funktioniert das neue Verfahren?
Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Für melderechtliche Änderungen wie z.B.:
- Heirat
- Geburt eines Kindes
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig.
Finanzamt Kiel
Kiel-Süd
Hopfenstr. 2a
24114 Kiel
Kontaktdaten:
Telefonnummer: 0431 602-0
Faxnummer: 0431 602-1009
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Di. 14:30 - 17:30 Uhr

