Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Zuständig für die Ausstellung eines Personalausweises ist grundsätzlich die Gemeinde, bei der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Zur Beantragung müssen Sie persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
- aktuelles biometrisches Passbild (Hintergrund heller als das Gesicht)
- letzter Personalausweis (bei Verlust: amtliches Dokument mit Passbild)
- für Personen unter 16 Jahren: Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten, evtl. Sorgerechtsbeschluss
- Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 €
- Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 28,80 €
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt.
Die Bearbeitungsdauer liegt zur Zeit bei ca. 3 Wochen.
Nach dem Eingang des Personalausweises bei der Gemeinde, werden Sie von der Bundesdruckerei aus Berlin schriftlich benachrichtigt.
Vorläufiger Personalausweis
Wird ein Personalausweis sofort benötigt, kann übergangsweise (für 3 Monate) ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Hierfür bitte zusätzlich 1 weiteres Passbild mitbringen. In der Regel kann ein vorläufiger Personalausweis sofort mitgenommen werden.
Die Gebühr beträgt 10,00 EUR.

