Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Zuständig für die Ausstellung eines Reisepasses ist grundsätzlich die Gemeinde, bei der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Zur Beantragung müssen Sie persönlich erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen:
- bisheriger Reisepass (alternativ die Abstammungsurkunde)
- Personalausweis, wenn Sie bisher keinen Reisepass hatten oder Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist
- für Personen unter 18 Jahren: Unterschrift/en der/des Erziehungsberechtigten; evtl. Sorgerechtsbeschluss
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Gebühr vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (Gültigkeit des Passes 6 Jahre)
Gebühr ab Vollendung des 24. Lebensjahres 59,00 EUR (Gültigkeit des Passes 10 Jahre)
Gegen einen Aufpreis kann auch ein 48-seitiger Reisepass oder ein Expresspass ausgestellt werden.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Nach Eingang des Reisepasses werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Vorläufiger Reisepass
Wird ein Reisepass sofort benötigt, kann ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) beantragt werden.
Hierfür bitte ein weiteres biometrisches Passbild vorlegen. In der Regel kann der vorläufige Reisepass sofort ausgehändigt werden.
Bitte beachten Sie hierzu die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder: Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise A-Z -
Die Gebühr beträgt 26,00 EUR.

