1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über den Beirat der Seniorinnen und Senioren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.06.2005 folgende
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über den Beirat der Seniorinnen und Senioren erlassen:
Artikel I
§ 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§ 4 Geschäftsgang
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter, eine Kassenwartin/ einen Kassenwart, zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfer und eine Protokollführerin/einen Protokollführer.
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 6 Geschäftsordnung
Bis spätestens 15.03. des Folgejahres hat der Seniorenbeirat bei der Gemeindeverwaltung eine Abrechnung über die Haushaltsmittel unter Vorlage der Belege vorzunehmen. Der Bericht über die erfolgte Kassenprüfung ist ebenfalls der Gemeindeverwaltung zu diesem Termin vorzulegen.
Artikel II
Diese 1. Änderung tritt mit dem 01.01.2005 in Kraft.
Flintbek, den 29. Juni 2005
Gemeinde Flintbek
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- Bürgermeister -
