Satzung
der Gemeinde Flintbek über den Beirat der Seniorinnen und Senioren
Präambel
Seniorinnen und Senioren sollen als gesellschaftlich bedeutsame Gruppe an unserem gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Beteiligung aller Seniorinnen und Senioren am kommunalen Geschehen soll durch den Seniorenbeirat gefördert werden.
Die Satzung gilt für Seniorinnen und Senioren, ohne dass im Weiteren dieses ausdrücklich ausformuliert ist.
Aufgrund der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 23. Juli 1996 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 529) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2002 folgende Satzung erlassen.
§ 1 Rechtsstellung
(1) Der Seniorenbeirat ist die unabhängige, parteipolitisch neutrale und konfessionell ungebundene Interessenvertretung der älteren EinwohnerInnen der Gemeinde Flintbek.
(2) Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.
(3) Der Seniorenbeirat hat das Recht, zur Erfüllung seiner Aufgaben
a) die Organe der Gemeinde Flintbek durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten,
b) Anträge an die Gemeindevertretung sind über den Bürgervorsteher bzw. den Bürgermeister zu stellen.
(4) Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen betreffen, zu unterrichten.
(5) Der Vorsitzende und der Stellvertreter ist zu allen Ausschusssitzungen als Sachkundiger zu allen, die ältere Generation betreffenden Angelegenheiten, einzuladen und anzuhören.
(6) Über seine Tätigkeit berichtet der Seniorenbeirat mindestens einmal im Jahr auf der Sitzung der Gemeindevertretung. Auf Verlangen ist dem Seniorenbeirat vom Bürgervorsteher das Wort für einen derartigen Bericht jederzeit zu erteilen.
§ 2 Aufgaben
(1) Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren EinwohnerInnen der Gemeinde Flintbek. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
a) beratende Stellungnahme und Empfehlung für die Gemeindevertretung, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister und die Ausschüsse in Angelegenheiten, die Senioren betreffen,
b) Beratung und Information älterer BürgerInnen zu altersbedingten Anliegen,
c) Öffentlichkeitsarbeit,
d) Angebote für Senioren.
(2) Die Beratungsfunktion unter Abs. 1 a) erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche
a) Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit für ältere Menschen,
b) alten- und behindertengerechte öffentliche Gebäude,
c) Bau altengerechter Wohnungen,
d) Einrichtungen der Altenhilfe (z.B. Alten- und Pflegeheime),
e) gemeindliche Ruheräume und Sitzplätze in Parks und öffentlichen Anlagen.
§ 3 Zusammensetzung und Wahl des Beirates
(1) Der Seniorenbeirat besteht aus 11 Mitgliedern. Sie müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Flintbek wohnen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
(2) Sechs Personen werden durch direkte Wahl Mitglieder des Seniorenbeirates.
Wahlberechtigt ist, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat und in Flintbek wohnt. Kandidieren kann jeder, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich zusammen mit den Kommunalwahlen. Wenn etwas anderes gelten soll, bedarf das eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmenzahl erreicht hat.
(3) Die nachstehend aufgeführten fünf Verbände/Organisationen entsenden je einen Vertreter. Scheidet einer der entsandten Vertreter aus, so benennt der betreffende Verband einen Nachfolger.
- Ev.-luth. Kirchengemeinde
- Katholische Kirchengemeinde
- Arbeiterwohlfahrt
- Sozialverband Deutschland
- Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverband Flintbek.
Auf Vorschlag der Verbände/Organisationen werden die fünf Vertreter durch die Gemeindevertretung gewählt.
(4) Falls ein Verband/eine Organisation bis zum Tag der Wahl des Seniorenbeirates schriftliche keinen Vertreter benannt hat, erhöht sich die Zahl der direkt gewählten Mitglieder entsprechend.
§ 4 Geschäftsgang
(1) Der Seniorenbeirat tagt nach Bedarf. Er tritt jährlich mindestens viermal zu Sitzungen zusammen. Die Sitzungen sind öffentlich und durch Aushang bekannt zu geben.
(2) Der Seniorenbeirat wählt bei seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte:
eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden sowie
eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter und
eine Protokollführerin/ einen Protokollführer.
Die konstituierende Sitzung wird vom Bürgervorsteher/in geleitet.
(3) Der Vorsitzende vertritt den Seniorenbeirat und leitet die Sitzungen des Beirates.
§ 5 Beschlussfassung
Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Alle Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
§ 6 Geschäftsordnung
(1) Der Seniorenbeirat ist für die Durchführung seiner Aufgaben mit einem angemessenen Etat auszustatten.
(2) Der Seniorenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie regelt insbesondere den Sitzungsverlauf, den Verlauf von Abstimmungen und internen Wahlen sowie die Regularien bezüglich des Sitzungsprotokolls.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
§ 8 Übergangsregelung
Der bei Inkrafttreten dieser Satzung tätige Seniorenbeirat bleibt bis zum Amtsantritt des neuen Seniorenbeirates im Amt.
Flintbek, den _____________
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-Bürgermeister-