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2. Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über den Beirat der Seniorinnen und Senioren

2. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek

über den Beirat der Seniorinnen und Senioren

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.12.2007 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über den Beirat der Seniorinnen und Senioren erlassen:

Artikel 1

§ 3

Zusammensetzung und Wahl des Beirates

(1) Der Seniorenbeirat besteht aus 13 Mitgliedern. Sie müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Flintbek wohnen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

(2) Sieben Personen werden durch direkte Wahl Mitglieder des Seniorenbeirates. Wahlberechtigt ist, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat und in Flintbek wohnt. Kandidieren kann jeder, der die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt. Die Wahl erfolgt grundsätzlich zusammen mit den Kommunalwahlen. Wenn etwas anderes gelten soll, bedarf das eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so rückt der Kandidat nach, der bei der Wahl die nächsthöchste Stimmzahl erreicht hat.

(3) Die nachstehend aufgeführten sechs Verbände/Organisationen entsenden je einen Vertreter. Scheidet einer der entsandten Vertreter aus, so benennt der betreffende Verband einen Nachfolger.

Ev.-luth. Kirchengemeinde

Kath. Kirchengemeinde

Arbeiterwohlfahrt

Sozialverband Deutschland

Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverband Flintbek

Eiderheim Flintbek

Auf Vorschlag der Verbände/Organisationen werden die sechs Vertreter durch die Gemeindevertretung gewählt.

Artikel 2

Die vorstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über den Beirat der Seniorinnen und Senioren tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Flintbek, 14.12.2007

Gemeinde Flintbek

Der Bürgermeister