Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom
§ 1
Stiftung einer Verdienstnadel der Gemeinde Flintbek
Um Anerkennung und Dank für Verdienste zum Wohl der Gemeinde Flintbek und ihrer Bürgerinnen und Bürger sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stiftet die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek eine „Verdienstnadel der Gemeinde Flintbek“.
§ 2
Form der Verdienstnadel
Die Verdienstnadel erfolgt in Wappenform und besteht aus Gold oder Silber. Sie zeigt auf der Vorderseite das Gemeindewappen der Gemeinde Flintbek in naturgetreuer Darstellung und wird links und rechts umrahmt mit goldenem oder silbernem Eichenlaub. Sie hat eine Größe von 1,5 x 1,5 cm. Auf der Rückseite sind die Worte „Für Verdienste um die Gemeinde Flintbek“ eingraviert.
§ 3
Verleihung
Die Verdienstnadel kann von der Gemeindevertretung verliehen werden an Persönlichkeiten, die
sich auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, sportlichem oder kulturellem Gebiet außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinde Flintbek erworben haben
oder
sich durch eine besondere aufopferungsvolle Tätigkeit für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger um das Wohl Flintbeks verdient gemacht haben
oder
das Ansehen der Gemeinde im In- und Ausland durch ihren persönlichen Einsatz in hervorragender Weise gefördert haben.
§ 4
Vorschläge
(1) Vorschläge für Persönlichkeiten, denen die Verdienstnadel verliehen werden soll, können aus der Bürgerschaft, der Gemeindevertretung und von der Bürgermeisterin / vom Bürgermeister gemacht werden.
(2) Über die Vorschläge entscheidet der Hauptausschuss. Die Entscheidung wird mit Zweidrittelmehrheit getroffen.
§ 5
Überreichung
(1) Die Verdienstnadel wird in einer Feierstunde im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung oder im Rahmen eines Gemeindeempfangs durch die Bürgervorsteherin/den Bürgervorsteher überreicht.
(2) Die Ausgezeichneten erhalten eine von der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher und der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister unterschriebene und mit dem Gemeindesiegel versehene Urkunde.
§ 6
Eigentum und Aberkennung
(1) Die Verdienstnadel geht in das Eigentum der Ausgezeichneten über.
(2) Durch Beschluss der Gemeindevertretung mit zwei Drittel Mehrheit in nichtöffentlicher Sitzung kann die Auszeichnung aberkannt werden, wenn sich die Inhaberin/der Inhaber als unwürdig erweist.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Flintbek,
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister (Siegel)