a) Vorbereitung von Entscheidungen:
1. Alle Fragen des technischen und natürlichen Umweltschutzes einschl. der Landschaftsplanung, insbesondere bei Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung des Naturhaushaltes, des Landschafts- und Ortsbildes und des Gesundheits- und Verbraucherschutzes
2. Förderung der Kontakte zu Umweltverbänden
3. Beteiligung bei besonders umweltrelevanten Planungen und Entscheidungen der Fachausschüsse, insbesondere bei: Aufstellung des Kreisentwicklungsplanes, Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Maßnahmen zur Freizeit und Erholung, Industrie- und Gewerbeansiedlungen
4. Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser, Gas, Strom und Wärme
5. Abfallwesen
6. Klimaschutz
7. Wasser / Gewässer
8. Ortsentwässerung
9. Klärwerk
10 Kleingartenwesen
b) Außerdem werden dem Ausschuß nachstehende Entscheidungen übertragen:
1. Vergabe von Architekten- und Ingenieursverträgen mit einem Gesamtauftragswert von über 2.500,00 EUR
2. Entscheidung über Abweichungen bzw. Überschreitungen der Wertgrenzen gemäß Ausschreibungs- und Vergabeordnung
3. Vergabe von Aufträgen (mit Ausnahme des Erwerbs von Vermögensgegenständen im Sinne des § 28 Abs. 1 Ziff. 15 GO) nach einer Ausschreibung, wenn nicht der günstigste Bieter den Auftrag erhalten soll
4. Entscheidungen über Gewährung von Zuschüssen im Bereich des Aufgabengebietes und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel