Was erledige ich wo?
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist.
Beschreibung
Ausschlaggebend sind die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt eine Überprüfung der persönlichen Eignung. Die Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium gliedert sich wie folgt: Es wird eine Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt.
Das Überprüfungsverfahren vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der IHK.
In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Sachverständigen durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Sachverständige die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet.
Der Sachverständige erhält seine Bestellungsurkunde, den Sachverständigenausweis und den Sachverständigenstempel.
Die Bestellung wird veröffentlicht. Öffentlich bestellte Sachverständige werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen.
Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren.
Zuständigkeit
An die zuständige Kammer.
Fristen
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.
Kosten
Industrie- und Handelskammern:
Die Kosten für das Antragsverfahren liegen bei 720,00 Euro.
Hinzu kommen die Kosten für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde, also zum Beispiel die Auslagen für die Bewertung der einzureichenden Gutachten. Die Kosten variieren je nach Sachgebiet, sie liegen zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Architekten- und Ingenieurkammer:
Die Gebühren für die verschiedenen Verfahren sind unterschiedlich hoch. Genaue Aukünfte finden Sie in der Gebührensatzung der Architikten- und Ingenieurkammer (Gebührensatzung AIK-SH).
erforderliche Unterlagen
Das Antragsformular und von Ihnen (allein) erstellte Gutachten. Die Anzahl dieser ist in den jeweiligen Bestellungsvoraussetzungen angegeben.
Rechtsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung (GewO),
- § 18 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG),
- Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) der IHK zu Kiel,
- Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) der IHK zu Lübeck,
- Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) der IHK zu Flensburg,
- Sachverständigenverordnung der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (Sachverständigenverordnung AIK-SH)
Sachverständigenordnung der IHK zu KIel
Sachverständigenordnung der IHK zu Lübeck
Sachverständigenordnung der IHK zu Flensburg
Sachverständigenverordnung AIK-SH
Expert Code of the Chamber of Commerce on KIel
Expert Code of the Chamber of Commerce in Lübeck
Expert Code of the Chamber of Commerce in Flensburg
Weitere Informationen
Das Verfahren dauert rund neun Monate.
Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und mehrjährige Erfahrung als Sachverständiger für das zu beantragende Sachgebiet ist anzuraten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein und der AIK Schleswig-Holstein.
IHK - Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
AIK - Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Chamber of Commerce - Public appointment of experts
AIK - Public appointment of experts
verwandte Vorgänge
- Bodenschutz: Anerkennung von Sachverständigen
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Dichtheitsprüfung
- Elektronische Signaturen: Prüf- und Bestätigungsstelle - Anerkennung
- Tiere: Schlachten - Sachkundenachweis
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel.: +49 431 57065-0
Fax: +49 431 57065-25
E-Mail: info@aik-sh.de
Web: www.aik-sh.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: info@kiel.ihk.de
Web: www.ihk-schleswig-holstein.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Recht & Steuern
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel.: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: info@kiel.ihk.de
Web: www.ihk-schleswig-holstein.de
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh@lksh.de
Web: www.lksh.de
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel.: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info@stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496
24114 Kiel
Tel.: +49 431 26 09 26-0
Fax: +49 431 26 09 26-15
E-Mail: central@zaek-sh.de
Web: www.zaek-sh.de
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