Was erledige ich wo?
Waffenhandel: Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen und Munition
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
- Sie weisen die erforderliche Fachkunde nach.
Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Fristen
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Der Erlaubnisinhaber/die Erlaubnisinhaberin hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Kosten
Die Gebühren liegen zwischen 300,00 Euro und 3.000,00 Euro. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- ausgefülltes Antragsformular,
- Nachweis der Zuverlässigkeit,
- Nachweis der persönlichen Eignung,
- Nachweis der Fachkunde,
- Gewerbeanmeldung.
Soweit bereits vorhanden, sollten Sie auch die sichere Unterbringung der Waffen und Munition durch entsprechende Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten nachweisen können.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
- § 21 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.2 (VwGebV).
Weitere Informationen
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde.
Bei in der Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmachern schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Lebensmittelrechtliche Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis)
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Immissionsschutz: Genehmigungen / Anzeigen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
- Krankheitserreger: Gewerblicher Umgang - Erlaubnis
- Tierversuche: Genehmigung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-8650
Fax: +49 431 988-6161111
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Herr Simon Lehnert
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Kommunales und Ordnung
Tel.: +49 4331 202-236
Fax: +49 4331 202-602
E-Mail: ordnungsamt@kreis-rd.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 127
Landesportal Schleswig-Holstein