Was erledige ich wo?
Zuschüsse an Vereine und Verbände
Vereine und Verbände , die gemeinnützige, sportliche, kulturelle und soziale Zwecke für die Einwohnerinnen und Einwohner in Flintbek verfolgen, können für ihre Arbeit Zuschüsse beantragen
Voraussetzung
Für die Gewährung einen Zuschusses muss ein Antrag gestellt werden.
Regionale Hinweise
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses muss mit dem vorgesehen Vordruck erfolgen.
Fristen
Anträge für das kommende Haushaltsjahr sind rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen zu stellen.
Regionale Hinweise
Zuschussanträge sind jährlich bis zum 1. September 2019 vollständig einzureichen.
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag mit einer Begründung erforderlich.
Rechtsgrundlage
Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Flintbek ohne Rechtsanspruch.
Regionale Hinweise
Für die Gemeinde Flintbek gelten Zuschussrichtlinien.
Satzungen
Gemeinde Flintbek
Formulare
verwandte Vorgänge
- Flaggenverkauf
- Kinder mit Behinderungen im Kindergarten- und Vorschulalter
- Pflegekosten in Seniorenpflegeheimen
- Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
- Verfassungsschutz: Personenbezogene Daten - Auskünfte
Ansprechpartner
Gemeinde Flintbek
Der Bürgermeister
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347/905-0
Fax: +49 4347/905-50
E-Mail: rathaus@flintbek.de
Web: www.flintbek.de
Mitarbeiter (Gemeinde Flintbek)
Herr D. Hagenah
Amtsleiter
Amt für Bürgerdienste
Tel.: +49 4347/905-30
Fax: +49 4347/905-50
E-Mail: d.hagenah@flintbek.de
Etage: EG | Zimmer: 8
Mitarbeiter (Gemeinde Flintbek)
Frau H. Rose
Amt für Bürgerdienste
Sozialstation
Tel.: +49 4347/905-420
Fax: +49 4347/905-452
E-Mail: H.Rose@Flintbek.de
| Zimmer: Kätnerskamp 2
Gemeinde Flintbek