Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform kommt näher. Von jedem Grundstückseigentümer ist in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Für eine erste Information hat das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein einen Flyer herausgegeben. Das Finanzamt Kiel ist für die Bewertung der Grundstücke aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer für den Bereich der Gemeinden Böhnhusen, Flintbek, Schönhorst und Techelsdorf zuständig. Für Nachfragen hat das Finanzamt Kiel ein Info-Telefon unter der Telefon-Nummer 0431/602-4400 eingerichtet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Fragen per Mail an kiel-grundsteuerneu@fa-kiel.landsh.de zu richten. Im Juni erhalten alle Grundstückeigentümer zusätzlich ein Informationsschreiben vom Finanzamt.
Natürlich steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Stefan Bettin – Amt für Zentrale Dienste und Finanzen 04347/905-22 und Ken Jürgensen – Bauamt 04347/905-66) ebenfalls jederzeit zur Verfügung.
Die Erklärung für die Bewertung der Grundstücke soll, wie die Einkommenssteuererklärung, elektronisch über das Programm Elster erfolgen.
Bei dieser Erklärung sind einige Angaben erforderlich, die Sie in Ihren Akten zum Haus finden, z.B. Aktenzeichen vom Finanzamt, Grundbuchblatt, Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße), Bodenrichtwert, Wohn- und Nutzfläche des Hauses.
Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück finden Sie über die Internet-Seite des Gutachterausschusses des Kreises Rendsburg-Eckernförde VertiGIS WebOffice Geoportal (kreis-rd.de).
Sollten Sie einige Angaben nicht finden, besteht die Möglichkeit diese bei der Gemeindeverwaltung zu erfragen. Da wir mit einer Vielzahl von Anfragen rechnen, bitten wir Sie die fehlenden Daten über einen Vordruck anzufragen und diesen idealerweise per Mail an grundsteuerreform@flintbek.de zu schicken. Die Gemeindeverwaltung wird Ihnen schnellstmöglich die fehlenden Angaben zu schicken.
Es kann jedoch sein, dass die Wohn- und Nutzflächenberechnung in den Akten der Gemeinde Flintbek nicht enthalten ist. Dann besteht die Möglichkeit beim Kreis Rendsburg-Eckernförde über das Bauaktenzeichen, zu erfragen ob dort eine Wohn- und Nutzflächenberechnung in den Akten vorhanden ist. Sollte das ebenfalls nicht der Fall sein, müssen Sie die Wohn- und Nutzflächenberechnung selbst vornehmen oder vornehmen lassen.