Sprungziele

Grundsteuerreform

  • Gemeinde Flintbek
  • Amt Eidertal
  • Allgemeine Neuigkeiten
Rathaus Gemeinde Flintbek

Hier neue Bodenrichtwerte

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zur Feststellung des Grundstückwertes im Rahmen der Grundsteuerreform wurde durch das Land Schleswig-Holstein auf den 31. Januar 2023 verlängert.

Für Fragen und Hilfestellungen steht Ihnen das Finanzamt Kiel (kiel-grundsteuerneu@fa-kiel.landsh.de oder 0431/602-4400) sowie die Gemeindeverwaltung (grundsteuerreform@flintbek.de oder 04347/905-22 Stefan Bettin) weiter zur Verfügung.

Anfang des Jahres sind die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter der gemeindlichen Finanzabteilung sehr stark in die Erstellung der Abgabenbescheide (Grundsteuer, Niederschlagswasser- und Abwassergebühren, Hundesteuer) eingebunden und stehen deshalb für Fragen und Hilfestellungen zur Erstellung der Steuererklärung nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Deshalb würde ich Sie sehr gerne bitten die anfallenden Fragen bis Weihnachten zu stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Am 01. Juli 2022 hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zur Feststellung des Grundstückwertes begonnen. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Grundstückseigentümer die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Die Erklärung soll grundsätzlich elektronisch über ELSTER (www.elster.de) abgegeben werden.

Zusätzlich bietet das Land Schleswig-Holstein über das Landesportal (bitte suchen Sie nach Grundsteuerreform Schleswig-Holstein oder www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html) einen weiteren elektronischen Weg die Erklärung abzugeben an. Auf dieser Plattform können Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück haben ebenfalls die Steuererklärung abgeben.

Sollte eine Steuererklärung über die beiden genannten Wege nicht möglich sein, können die Erklärungen auch in Papierform abgegeben werden. Die Papiervordrucke erhalten Sie in den Finanzämtern oder in der Gemeindeverwaltung.

Das Finanzamt Kiel ist für die Bewertung der Grundstücke aufgrund der Neuregelung der Grundsteuer für den Bereich der Gemeinden Böhnhusen, Flintbek, Schönhorst und Techelsdorf zuständig. Für Nachfragen hat das Finanzamt Kiel ein Info-Telefon unter der Telefon-Nummer 0431/602-4400 eingerichtet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Fragen per Mail an kiel-grundsteuerneu@fa-kiel.landsh.de zu richten. Die Informationsschreiben des Finanzamtes sind leider erst Anfang Juli 2022 an alle Grundstückseigentümer gegangen.

Natürlich steht Ihnen die Gemeindeverwaltung (Stefan Bettin – Amt für Zentrale Dienste und Finanzen 04347/905-22 und Ken Jürgensen – Bauamt 04347/905-66) ebenfalls jederzeit zur Verfügung.

Der Gutachterausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat am 01. Juli 2022 die neuen Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2022 mitgeteilt. Diese sind bei der Steuererklärung mit anzugeben.

Neue Bodenrichtwerte:

Flintbek

Böhnhusen

Schönhorst

Techelsdorf

Großflintbek

Voorde

Kleinflintbek

 

 

 

255 €

260 €

210 €

110 €

110 €

110 €

 

Besonderheiten                      Flintbek – B-Plan Nr. 51                                            290 €

                                               Sanierungsgebiet „Ortszentrum“ Wohnen                235 €

                                               Sanierungsgebiet „Ortszentrum“ Mischgebiet          290 €

                                               Flintbek – Mehrfamilienhäuser über II-Geschosse   330 €

Detailliert können Sie über die Suche im Internet „Bodenrichtwerte Grundsteuerreform SH“ zu einer digitalen Karte gelangen in der jedes Grundstück abrufbar ist. Im Bereich Voorde ist die Abgrenzung schwierig. Der Bodenrichtwert 260 €/m² beginnt in Bereich der Straße Freeweid hinter der Straße „Am Wald“ und des Ehrenmals in Voorde. Alle Grundstücke in Richtung L 318 haben somit einen Bodenrichtwert von 260 €/m².  Sollten Sie hierzu Fragen haben können Sie sich ebenfalls an die Gemeindeverwaltung wenden.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.