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Umwelt

Grünflächen

Grünflächen innerhalb von Ortschaften sind zum einen sehr wichtig für die Gesundheit und Zufriedenheit der Bürger und zum anderen sind sie ein sehr wertvoller Rückzugsort für die Tier- und Pflanzenwelt. Im Hinblick auf den Klimawandel und den Biodiversitätsverlust ist es wichtig Grünflächen zu erhalten und neue zu entwickeln. Die Grünflächenpflege und -gestaltung wird zur Zeit angepasst und überarbeitet. In einem ersten Schritt wurden die Grünflächen in vier Kategorien eingeteilt und die Flächengrößen ermittelt. Das Ergebnis: Mähflächen intensiv (56597 m2), Mähflächen extensiv (40590 m2), Blühflächen (4000 m2), Flächen mit Frühblühern (1637 m2). Für die einzelnen Grünflächenkategorien gelten andere Pflegemethoden und Mahdzeitpunkte.

Denn gerade die Pflegehäufigkeit und der Pflegezeitraum nehmen Einflüsse auf die Grünflächen und damit auf die Tier- und Pflanzenarten. Um naturnahe Prozesse nachzuempfinden, weniger homogene Flächen zu entwickeln und Eingriffe auf die Fauna so gering wie möglich zu halten, wird die Pflegehäufigkeit reduziert werden. Zudem ist es sinnvoll nicht die gesamte Fläche zu mähen, sondern kleine Inseln als Rückzugsorte stehen zu lassen und diese erst beim nächsten Pflegegang im Folgejahr zu bearbeiten. Durch die so geschaffenen Ausweichflächen, die von Jahr zu Jahr variieren, können sich auch Pflanzenpopulationen natürlich entwickeln. Leider existiert kein perfekter Pflegezeitraum, der für alle Arten ideal ist. Dies sollte individuell für jede Fläche bestimmt werden. Um die Strukturvielfalt zu erhöhen, wäre es wünschenswert Haufen und Hecken (Benjeshecke) aus Totholz anzulegen. Bei den Pflegearbeiten fällt einiges an Holz an, das besonders an sonnenexponierten Standorten, einen neuen Lebensraum für Insekten, Amphibien, Reptilien, Spinnen, aber auch Vögel, Fledermäuse, Igel, Haselmäuse und andere Tiere entstehen lässt. Auch im Winter werden solche Totholzstrukturen zum Überwintern von vielen Arten genutzt.

Bei den intensiv zu pflegenden Flächen kann auch darauf geachtet werden, blühende Pflanzen in kleinen Inseln stehen zu lassen, die von Mähvorgang zu Mähvorgang variieren. Dadurch können kleine Kleeinseln entstehen, die auch auf einer intensiv genutzten Grünfläche als Nahrung für blütenbesuchende Insekten dienen.

Wenn die Blühflächen erst im Frühjahr wieder gemäht werden, erreichen sie ihr vollständiges Potential als Nahrungs-, Refugial-, Paarungs- und Fortpflanzungsräume für Insekten, Spinnen und Vögel. Viele Vogelarten wie beispielsweise Stieglitze ernähren sich von Pflanzensamen und viele Wildbienenarten überwintern in abgestorbenen Pflanzenstängeln. Auch hier wäre es denkbar eine Teilfläche zu mähen und eine andere über den Winter stehen zu lassen.

Rosenbeete oder andere Hackflächen sind durch den hohen Pflegeaufwand nicht wirtschaftlich und sollten überplant werden. Weiterhin sind gebüschartige Bodendecker, wie Cotoneaster-Arten oder Kriech-Heckenkirschen (Lonicera pileata) problematisch, da sie nicht heimisch sind, pflegeintensiv sind und oftmals keinen ökologischen Wert besitzen.

Das Pflanzen von Frühblühern, wie Krokusse oder Narzissen, sorgt für eine bunte Abwechslung. Vorteile sind bunte Verkehrsbereiche im Frühjahr (März-April), wenn das Gras noch in der Wachstumsphase ist. Von den Blüten würden unter anderem viele früh fliegende Wildbienenarten profitieren. Zudem verschönern die Zwiebelblüher die Rasenflächen auf Verkehrsinseln. Nach der Blütezeit ist es aber wichtig die verwelkenden Pflanzen nicht sofort mit dem Rasen zusammen abzumähen, da sonst die Kraftquelle für ein erneutes Austreiben im nächsten Frühjahr gefährdet wird. Ein Mähen der Fläche sollte erst nach dem endgültigen Verwelken der Frühblüher stattfinden, damit die Pflanze Zeit hat Nährstoffe zu sammeln.

Weiterführende Informationen sind im Grünflächenkonzept der Gemeinde Flintbek nachzulesen: Grünflächenkonzept

Bäume

Stadtbäume sind ein fundamentaler Bestandteil von Siedlungen. Sie tragen in einem besonderen Maße zu verbesserten Umweltbedingungen bei, unter anderem verbessern sie die Luftqualität, erhöhen die biologische Vielfalt und haben eine positive Wirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung. Diese Wirkung kommt, durch ihre Fähigkeit zur Bindung von Staub und schädlichen Gasen, durch die Abschirmung von Lärm und die Schattenspendung, zustande. Deshalb ist der Schutz von Bäumen, deren Pflege, Erhalt und Entwicklung sehr wichtig.

Die gemeindeeigenen Bäume in Flintbek werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig kontrolliert. Eine Maßnahme ist beispielsweise die Wiederherstellung des Lichtraumprofils, sodass tiefer wachsende Äste nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Bäume werden in der Gemeinde Flintbek möglichst nur zur Gefahrenabwehr gefällt. Dies ist der Fall, wenn der betreffende Baum von einer Krankheit befallen ist, zu massive Schäden aufweist oder überaltert ist. Gefällte Bäume werden durch Nachpflanzungen ersetzt.

Seit Anfang diesen Jahres existiert ein Baumkatester, indem schon 500 gemeindeeigene Bäume verzeichnet sind. Bei der Erstellung wurden die Bäume mit einer Nummer versehen, sodass sie leichter zugeordnet werden können. Dies vereinfacht und verbessert die Kommunikation mit Baumpflegern, Bauhofmitarbeitern und den Flintbeker Bürgern. Darüber hinaus ist in einem Geographischen Informationssystem der Standort festgehalten und gleichzeitig werden dort Informationen wie Baumart, Alter und Stammumfang aufgeführt.

Bäume gelten als potentielle Lebensräume für besonders oder streng geschützte Tierarten. Bei Arbeiten an Bäumen dürfen diese Tiere nicht gestört und ihre Nist-, Brut-, Wohn-, und Zufluchtsstätte dürfen weder beeinträchtigt noch zerstört werden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgehalten. Darüber hinaus existiert eine Schutzfrist vom 1. März bis zum 30 September laut § 39 (5) S. 2 BNatSchG und § 27a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Innerhalb dieser Zeit stehen alle Bäume unter Schutz und es dürfen keine Fällungen vorgenommen werden. Für eine Befreiung von der Schutzfrist, muss ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde gestellt werden.

Der Kreis hat ein Baumschutzmerkblatt mit den wichtigsten Hinweisen und den zuständigen Ansprechpartnern erstellt. Die Datei befindet sich auf der Seite der UNB (Link: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/umwelt/untere-naturschutzbehoerde). Dort ist unter anderem aufgeführt, dass Laubfall, Fall von Früchten, Verstopfung der Regenrinne, Verschattung oder geringer Astabwurf keine ausreichende Fällungsgründe sind.

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