Lärmaktionsplan
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 28.03.2019 den Lärmaktionsplan (2013) der Gemeinde Flintbek und dessen Fortschreibung (2018) beschlossen. Diese treten nach öffentlicher Bekanntgabe am 17.04.2019 in Kraft.
Lärmaktionspläne, die zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm beitragen sollen, sind nach der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und dem deutschen Recht nach §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) von den Kommunen aufzustellen und aller fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf anzugleichen. Die ausgearbeiteten Lärmaktionspläne werden von den Kommunen an die zuständige Landesbehörde und die EU-Kommission weitergeleitet.
Im Folgenden können die Lärmaktionspläne der Gemeinde Flintbek für das Jahr 2013 und dessen Fortschreibung für das Jahr 2018 eingesehen werden. Zudem ist eine Gegenüberstellung (Synopse) der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligungsphase und deren Abwägungskriterien für den Lärmaktionsplan 2018 abrufbar.
Die Lärmkarten für die Straßen und Schienen in Schleswig-Holstein sind für die einzelnen Gemeinden unter folgenden Links abrufbar:
Straße: http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/script/index.php